Zum Inhalt springen
Energieausweise
Inhalte
- Gebäudedaten
- Energieverbrauch oder -bedarf
- Energiekennwert
- Energieeffizienzklasse
- Empfehlungen für Modernisierungen
Verbrauchs- oder Bedarfsausweise?
Grundlagen
Datenbasis
Genauigkeit
Kosten
Anwendungsbereiche
Bedarfsausweise
- Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes.
- Berücksichtigt die baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen.
- Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.
Verbrauchsausweise
- Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
- Abhängig vom individuellen Nutzerverhalten und Wetterbedingungen.
Bedarfsausweise
- Erfordert eine detaillierte Datenerhebung der Gebäudesubstanz, wie Dämmung, Fensterqualität, Heizungsanlage und Lüftungssysteme.
- Benötigt Berechnungen durch einen Energieberater oder Fachingenieur.
Verbrauchsausweise
- Verwendet die Abrechnungen des Energieverbrauchs (Heizung, Warmwasser) der letzten drei Jahre.
- Einfachere Datenerhebung, da nur die Verbrauchsdaten benötigt werden.
Bedarfsausweise
- Genauere und objektivere Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes, da es standardisierte Bedingungen berücksichtigt.
- Unabhängig von individuellen Gewohnheiten der Bewohner.
Verbrauchsausweise
- Kann durch individuelles Nutzerverhalten und außergewöhnliche Witterungsbedingungen beeinflusst werden.
- Weniger objektiv, da die Verbrauchsdaten stark variieren können.
Bedarfsausweise
- Höhere Kosten aufgrund des umfangreicheren Datenerhebungs- und Berechnungsprozesses.
- Erfordert einen Energieberater oder Fachingenieur.
Verbrauchsausweise
- Geringere Kosten und weniger Aufwand, da die Datengrundlage leichter verfügbar ist.
- Kann oft ohne professionelle Hilfe erstellt werden, wenn die Verbrauchsdaten vorhanden sind.
Bedarfsausweise
- Pflicht bei Neubauten und umfassenden Sanierungen.
- Wird oft bei Verkaufs- und Vermietungsprozessen von Gebäuden mit älterem Baujahr oder ohne ausreichende Verbrauchsdaten gefordert.
Verbrauchsausweise
- Zulässig für Bestandsgebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten.
- Kann verwendet werden, wenn ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sind und keine Pflicht zum Bedarfsausweis besteht.